Richtlinien für die Wahl der Sportlerin, des Sportlers und der Mannschaft des Jahres

Richtlinien für die Wahl der Sportlerin, des Sportlers und der Mannschaft des Jahres

Der Stadtsportverband Wesel e. V. ehrt jährlich die Sportlerin und den Sportler sowie die Mannschaft des Jahres sowie die Zweit- und Drittplatzierten.

1. Voraussetzungen

Als Sportlerin, Sportler oder Mannschaft des Jahres kann geehrt werden, wer folgende

Voraussetzungen erfüllt:

a) Zugehörigkeit zu einem Sportverein, der Mitglied des Stadtsportverbandes Wesel e. V. ist, oder Wohnsitz in Wesel.

b) Herausragende sportliche Leistungen im betreffenden Sportjahr oder gleichmäßig gute Leistungen über einen längeren Zeitraum.

2. Vorschlagsberechtigung

Vorschlagsberechtigt sind:

a) die Vereine, die dem Stadtsportverband Wesel e. V. angehören

b) die Mitglieder des Wahlgremiums

c) Bürger der Stadt Wesel

3. Wahlgremium

Die Nominierung der ersten zehn Platzierten erfolgt durch ein Gremium, das sich wie folgt zusammensetzt:

a) die Vorstandsmitglieder des Stadtsportverbandes Wesel e. V.

b) der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses der Stadt Wesel

c) die Fachwarte im Stadtsportverband Wesel e. V.

d) je einem Vertreter der örtlichen Presse

4. Wahl

Die Wahl erfolgt online bis 19:00 Uhr am Veranstaltungstag über die Webseite des Stadtsportverbandes. Außerdem kann am Veranstaltungstag über die Eintrittskarte gewählt werden.

Bei Punktegleichheit erhalten die Betreffenden gemeinsam den Titel oder die Ehrung für den erreichten Platz.

5. Ehrung

Die Ehrung „Sportlerin des Jahres“, „Sportler des Jahres“ und „Mannschaft des Jahres“ erfolgt im Rahmen des Fests des Weseler Sports.

6. Inkrafttreten

Diese Richtlinien wurden durch die Jahreshauptversammlung am 21. Febr. 1989 beschlossen und durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 13. März 2006, sowie vom 23.03.2015 ergänzt. Die aktuellen Richtlinien wurden auf der Jahreshauptversammlung am 20. Sep. 2021 angekündigt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Nach oben scrollen